Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:
Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
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Grundsätzlich haben Behörden das Privileg, daß sie voneinander unabhängig arbeiten können / dürfen, das bedeutet, daß die Entscheidung des Finanzamtes, jemanden steuerlich als Freiberufler anzuerkennen, nicht bedeutet, daß auch andere Behörden sich das vorschreiben lassen müssen (das würde auch eine Hierarchie der Behörden voraussetzen). Das kann sowohl vor- als auch nachteilig sein.
Das einzige Argument, daß ich sofort nachvollziehen konnte, ist, daß objektiv kein Hochschulabschluß erforderlich ist. Ärzte, Anwälte, Notare, Richter, Ingenieure, Architekten (wer noch? Kapitäne - wenigstens die auf großer Fahrt - und Piloten, auch Offiziere) sind ja alles geschützte Berufsbezeichnungen, die zu führen einen entsprechenden Hochschulabschluß erfordern. Da dieses Freiberuflermerkmal wegfiel, rutschte er wohl zwangsläufig in die Gewerbeanmeldepflicht. Diese Kausalität bzw. Argumentation halte ich für bedenklich. Letztlich mußte er wohl auch deshalb verlieren, damit amn ihn mehr abziehen kann, denn sämtliche Gewerbe(an/um/ab)meldungen dürften gebührenbelastet sein.