Ich hab gerade einen interessanten Artikel gefunden:
EuGH zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen und Programmiersprachen
Zitat von
http://www.wbs-law.de:
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Funktionalität eines Computerprogramms sowie Programmiersprachen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Anders ist das hingegen dem Ausdrucksformen des Computerprogramms wie dem Quellcode und dem Objektcode. Hier ist eine Urheberrechtsverletzung möglich.
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