Ist doch ganz einfach. Es liegt kein Öffentliches Interesse vor also wird es von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Habe die Erfahrung schon selbst gemacht ...
Nunja ... das "öffentliche Interesse" bei anderen Antragsdelikten welche Bürger zur Anzeige bringen erstreckt sich oft genug auch nur darauf, daß ein Gesetz (hier eben das UrhG) geachtet wird. Ich sehe wirklich keinen Unterschied, zumal hier ja auch Software von anderen in einem höheren finanziellen Wert illegal - eben als
Hehlerware - angeboten wurde. Was mich aber um ehrlich zu sein mehr wurmte als die Tatsache, daß der Dieb nicht seine Strafe bekam, war die Tatsache daß es nicht einmal ein Schreiben gab in dem begründet worden wäre warum ...