Das ist der Geschmack von Opensource. Deal with it.
Sehe ich auch so. Dieser "Hinweis" bzgl. SF.net hat mich doch ziemlich irritiert.
@Edit: Zur Durchsetzung deiner Rechte musst du halt in jedem Fall selbst Aktiv werden. Eine automatische Anklage wird es mit keiner Lizenz geben, und letztlich ist das auch ganz gut so.
Ich kann euch trösten.
Ist der Quelltext verfügbar, kannste eine Anzeige erstatten und es kümmert eh kein Schwein, da ja "kein Schaden" entstanden ist.
So geschehen mit einem meiner einfacheren Programme, welches dann verkauft (kein Problem nach der von mir verwendeten Lizenz) wurde, bei dem aber ohne andere Änderungen im Code mein Copyright-Vermerk entfernt und durch einen "eigenen" ersetzt wurde. Das Ganze wurde dann ganz dreist auf Ebay zusammen mit kommerziellen Komponenten (deren Autoren also lizenztechnisch nicht so freizügig waren) ebenfalls mit manipuliertem Copyright-Vermerk teuer angeboten. Anzeige bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft (die ja damals nach meinem Wohnort zuständig war) eingereicht und nie wieder etwas gehört. Meine nächste Erfahrung mit UrhG war dann die CD des EuroVision Song Contest 2004 (wg. drei Titeln gekauft), deren fehlende Standardkonformität mir als - ehrlichem Käufer - fast den MP3-fähigen CD-Spieler im Auto zerlegte. So muß das sein. Ich respektiere das UrhG jetzt mindestens hundertmal soviel
Fazit: wenn du partout nicht willst, daß jemand etwas von dir "klaut", mach es nicht frei verfügbar. Machst du es frei verfügbar, solltest du schonmal beginnen für deine Anwaltskosten zu sparen