Grundsätzlich benötigt man zwar eine explizite erlaubnis des Fotografierten, um ein Bild von ihm/ihr zu veröffentlichen,
aber es gibt auch genügend Ausnahmereglungen.
Ich hab das in dem Fall so verstanden, dass ein anderer Benutzer auf deiner Facebookseite ein urhebergeschütztes Bild reingestellt hat. Und dafür sollst nun du als "Inhaber" deiner Facebookpinnwand haftbar sein, obwohl eben nicht du, sondern ein anderer das Bild auf deiner Seite gepostet hat.
Die Möglichkeit andere auf deiner Pinwand Einträge erstellen zu lassen, kann man einschränken. So sollte sich die "Gefahr" wieder auf das beschränken, was man selber postet.