Man bekommt über die
IP-Adresse den Anschluß heraus, nicht jedoch die dahintersteckende Person. Zum einen gibt es auch heute noch Mehrpersonenhaushalte
Dann ist der Anschlussinhaber dran und fertig. Zumindest in den allermeisten Fällen nach derzeitiger Rechtsprechung.
zum anderen kann es ein ungeschütztes, d.h. unverschlüsseltes WLAN (gewesen) sein... Man kann z.B. argumentieren, daß man die Verschlüsselung nicht hinbekam - zu kompliziert.
Das spielt keine Rolle. Dann ist man als Anschlussinhaber erst recht dran. Denn laut deutscher Rechtsprechung muss man sich dann einen Fachmann holen, wenn man selbst keine Ahnung davon hat. Tut man es nicht, handelt man fahrlässig.