Zitat:
Ohne Furcht zu leben, muss man sich aber auch leisten können.
DIese Furcht nutzen die RAs gerne aus. Die schicken einen schönen Brief hin, rufen ein schönes Honorar auf und hoffen, dass der Gegner Angst bekommt und bezahlt. Man muß sich auch mal trauen, bei dem Mahnbescheid das Kreuz bei Widerspruch zu machen. Dann müssen die Sonnengötter sich plötzlich wirklich was ausdenken, was vor Gericht stand hält. Das ist für die auch Arbeit...und lächerlich wollen die sich vor Gericht nicht machen.
Da pfeift aber einer im Wald! Und hättest Du weiter gelesen als gequoted, wäre Dir sicher auch die Dialektik in meinen Ausführung aufgefallen.
Für mich zumindest ist klar: Bei der zurzeit üblichen Praxis spielt es fast schon keine Rolle, ob und wie un/schuldig Du bist - draufzahlen tust Du in so einem Fall in jedem Fall. Das ist keine Frage von Mut oder Angst, ritterlichem Widerstand oder antikapitalistischer Phraserei. Leider.