Ich glaube du unterschätzt einen solchen Entwicklungsprozess ganz gewaltig.
Wenn ich mir Ribbons und Metro (auf dem Desktop, nicht auf dem Tablet) von der Benutzbarkeit ("Usability") her so anschaue, scheinst du mir den Entwicklungsprozeß zu überschätzen
... aber ich schweife vom Thema ab.
Ansprüche aus US Patenten kann man in Deutschland nicht geltend machen, man benötigt in Deutschland ein EU oder DE Patent um Ansprüche zu generien.
Eine US-Firma kann dich ggf. aber in den USA verklagen. Die Anwälte müssen nur clever argumentieren. Bei der Einreise in die USA festgesetzt zu werden mag für einige Menschen eine Einschränkung der Lebensqualität bedeuten.
Wenn eine Firma X das Patent einer Firma Y verletzt hat diese Anspruch auf ~ 5 % des Umsatzes den X mit Produkten die das Patent verletzen macht. Wenn Du Deine Software verschenkst, ergibt ~ 5 % von 0 Euro Umsatz auch 0 Euro Anspruch ...
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Der gegnerische Anwalt wird sicher eine Methode finden diese Zahl hochzurechnen. Man schaue sich nur die Mondzahlen von Streitwerten an die bei (ups, da ist es wieder) Urheberrechtsstreitereien so zum Besten gegeben werden.