@implementation
war nur ein erster Wurf ... man kann proprietär gerne aufnehmen.
Irgendeine Form des Haftungsausschlusses wird sich sicher finden lassen und wenn es auf Formulierungen wie
"die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko" o.ä. hinausläuft.
EDIT:
Code:
§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Garantie wird nicht übernommen, Arglistiges verschweigen, nuja wer sollte das tun und wenn dann passt es ja ....