Der Linux Kernel ist dahingehend eine gewisse Ausnahme, da er einen Betriebssystemkern darstellt. Die Schnittstelle zwischen Userspace und Kernel wird dabei auch gemeinhin als Grenze zwischen der vom Kernel verwendeten GPLv2 und den von Userspace Anwendungen verwendeten Lizenzen gesehen. So ist es ohne Probleme möglich (lizenztechnisch) eine propritäre Anwendung auf dem Linux Kernel laufen zu lassen, welche direkt mit dem Kernel über Syscalls (statt durch Bibliotheken wie LibC) kommuniziert. Du kannst also nicht vom Linux Kernel auf die Anwendbarkeit der GPLv2 schließen.
Siehe dazu auch
diese festgehaltene Diskussion auf der LKML.
Gruß,
Sven