Ich glaube, dass eine wichtige Komponente von Dir außer Acht gelassen wird. Es gibt da nämlich noch die Haftung, die Du eigentlich mit den AGBs (Eula usw) bei kommerzieller Software (und bei OSS) ausschaltest. Wenn Du aber Deiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommst, könntest Du in eine solche aber wieder geraten( siehe
BGB). Und ein Unittesting könnte bei kommerzieller Software ein Richter schon als Sorgfalt auslegen(, meine ich, der zwar kein Rechtsanwalt ist, aber mit den Jungs viel zu tun hatte).
Gruss Jens
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.