Hallo Bernhard,
wo steht das genau, dass man gegen die Lizenzbedingungen verstößt, wenn man über die libmysql.dll zugreift, aber nicht, wenn man diesen Connector nicht benutzt?
Es steht leider nirgends derart explizit, sondern muss mittels
GPL, den Modifikationen dieser durch
MySQL, und ein wenig Phantasie abgeleitet werden. Ich bin mir auch fast sicher, dass das Thema von Oracle recht bewusst eher obskur gehalten, oder zumindest nicht wahrgenommen wird. Fakt ist: Sobald man eine Anwendung hat, die die libmysql.dll zwingend und alternativlos voraussetzt, bist du definitiv angreifbar. Wir haben uns auch letztlich für die DevArt Lösung entschieden (UniDAC), vor allem weil das Interface dem von Zeos in den rudimentären Funktionen nahezu identisch ist, und wir unsere bestehenden Anwendungen (die in Unkenntnis über diese Unsicherheiten bei der
MySQL-Lizenz entstanden sind) sehr einfach migrieren konnten. Das nette ist bei den DevArt Kompos einfach, dass sie eine vollständig native Lösung sind, die ohne jede Abhängigkeit daher kommt, und zudem die Durchreiche zur Auswahl der
DB an den Anwender so einfach macht, dass einem Oracle in der bestehenden Lizenzvariante kaum durchsetzbar ans Bein pinkeln kann. Zumindest, so lange man
MySQL nicht selbst mit ausliefert, sondern der Kunde diese
DB aus freien Stücken wählt, und selbst einrichtet. (Natürlich auf Empfehlung und mit Support unsererseits...)
Das Kasus Knacktus ist, dass einfach die libmysql.dll auch unter der
MySQL GPL steht, und dort das Linken allein als Lizenzübertragend/-wirksammachend interpretierbar ist. Es geht nichtmals um das
DBMS selbst. Die
DLL ist der Böse Bub. Sobald die aussen vor ist, ist man theoretisch immer sicher, da selbst auf
MySQL geschneiderte Lösungen wie MyDAC noch immer MariaDB als Wahlmöglichkeit offen haben, was die letzte Finte in den Lizenzen von
MySQL (Alternativlosigkeit) zumindest im Klagefall gut anfechtbar macht. Man muss nur aufpassen, wie man sein Produkt nachher verkauft. Du darfst eben nicht
MySQL Installer/Sourcen/Binaries liefern, sondern maximal dem Kunden sagen: "Mit
MySQL ginge es am besten, aber da wäre noch XXX und YYY und ..." - wenigstens im Papierkram.
Um zu obigen Erkenntnissen zu kommen, waren bestimmt 2 Tage Lektüre diverser Lizenztexte, Interpretationen, Fallbeispiele und Einschätzungen nötig. Oracle tut da wenig zur Klärung, auch in den eigenen Foren nicht. Ich habe zumindest noch nicht einen Fall gesehen, in dem ein UniDAC-benutzendes Programm dem Ersteller Probleme bereitet hätte - und ich habe echt viel und intensiv gesucht, da eine unternehmensweite Entscheidung daran hing. Live long and prosper.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)