@Uwe
Abmelden müsste ich mein Gewerbe m.E. wohl nicht. Aber ich denke, ich könnte keine Ausgaben geltend machen (und müsste evtl. Steuern rückerstatten).
So würde ich mir das jedenfalls vorstellen.
Ich DÜRFTE mein Gewerbe sicher gar nicht abmelden, da ich ja noch eine Gewinnerzielungsabsicht habe (jedenfalls das anstrebe).
@messi
Das macht mir etwas Mut. Danke dafür!
@Insider
Ja, das ist mit dem Arbeitgeber geklärt. Die letzten 2 Jahre hatte ich sogar einen zusätzlichen Vertrag auf verminderte Arbeitszeit (4 Tage pro Woche), die ich aber nun nicht fortsetze.
Die dienstliche Tätigkeit kollidiert ja nicht mit meinem Nebengewerbe.
Übrigens sollte auch der Vermieter informiert werden (und zustimmen). Aber mir rennen ja die Kunden auch nicht die Bude ein.