Das Finanzamt sollte mittlerweile aber Erfahrung im Einsatz von
DBMS haben udn wissen, dass es immer wieder mal zu Fehlern kommen kann.
Aufgrund der beschriebenen Architektur würde ich persönlich auch noch immer dabei bleiben die Re-Nr. erst zu vergeben, wenn die Rechnung tatsächlich gespeichert wird.
Bei der Rechnungsspeicherung darf es dann, wie bereits erwähnt, kein Rollback geben.
Man kann natürlich auch darauf vertrauen, dass es, aufgrund weniger Rechnungsstellungen pro Tag, hoffentlich niemals zu einem zeitgleichen Speichervorgang in der
DB kommt, aber das wäre mir zu wage.