Mir kommen die Tränen. Wo steht das, Luckie?
Wirf doch einmal einen Blick in das Warenzeichenrecht. Demnach hat jeder Eigentümer einer Marke oder eines Warenzeichens selbst den Mißbrauch seines Eigentums zur Anzeige zu bringen.
tut er das nicht, verliert er das entsprechende Recht.
Ein Mißbrauch liegt nur dann vor, wenn ein Logo, ein Markenzeichen u.ä. kopiert wird oder in einer solch ähnlichen Form verwendet wird, daß eine Assoziation zwangsläufig ist oder sogar eine Verwechslung droht.
Äpfel sehen sich von Natur aus ähnlich, also müssen auch Apfellogos per se ähnlich sein. Jedoch ist das Logo des Apfelkindes deutlich anders als das des schmierigen US-Unternehmens (andere Farbe, nicht angebissen, mit integriertem Kindskopf...), so daß eine vorsätzliche Ähnlichkeit nicht bewiesen werden kann. Also ist der angebliche Mißbrauch Interpretationssache und eine Klage mithin nicht zwingend.
Allerdings sind die Gesetze inzwischen so pervertiert (und letztlich eine ABM für die parasitären Juroren), daß wohl ein gewissens Risiko immer noch auf dem US-amerikanischen Apfel lasten könnte (lastet?), so gesehen ist eine Klage "zur Sicherheit" vielleicht doch ratsam und naheliegend. Vom Reputationsschaden einmal ganz abgesehen....