Mir kommen die Tränen. Wo steht das, Luckie?
Wirf doch einmal einen Blick in das Warenzeichenrecht. Demnach hat jeder Eigentümer einer Marke oder eines Warenzeichens selbst den Mißbrauch seines Eigentums zur Anzeige zu bringen.
tut er das nicht, verliert er das entsprechende Recht.
Gruß
K-H