Nun, wohl eher lizenzrechtlich, mit technisch hat das nichts zu tun. Wobei es auch lizenztechnische Lösungen gibt, siehe die sog. "Dongles".
Klugschieter.
Dass hier der rechtliche Aspekt gemeint ist, war allen Beteiligten schon im Vorfeld klar. Behaupte ich jetzt einfach mal.
Also nichts da mit "personengebunden", was m.E. auch insofern ziemlicher Unfug ist, denn das würde ja bedeuten, daß man niemand anderen an seinen Rechner lassen dürfte.
Was heißt hier Unfug? Solange ich nur mit der Software arbeite, ist es doch wumpe, auf wievielen Rechnern sie installiert ist. Wenn ich jemanden anderes an mein
RAD-Studio lasse, dann ist er in diesem Moment auch Besitzer meiner Lizenz. Der Eigentümer bin aber immer noch ich. Und deshalb darf ich dann auch parallel nicht mit meiner Lizenz an einer anderen Maschine arbeiten. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.
Egal, warten wir auf Matthias.