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Hansa

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#17

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 21:39
...Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?
@Gausi : das geht jetzt nicht gegen Dich, aber was eindeutig falsch oder für Mitleser definitiv gefährlich werden könnte, das kann ich so nicht stehen lassen. Ne, unmöglich.

Die Pralinenschachtel nennt sich für das Finanzamt "geldwerter Vorteil". Bei Beamten sogar "Vorteilsannahme", auf deutsch : Bestechung.

Letzter Fall ist einfach : der Beamte wird gefeuert oder kriegt bei geringen "Spenden" eine Abmahnung, dann ist er eben das nächste mal weg.

Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.

Sogenannte Incentiv-Reisen sind noch gefährlicher. Siehe Hamburg-Mannheimer. Arbeitgeber lädt einige Mitarbeiter nach Budapest ein. Nicht gehört was die da gemacht haben ? Der Arbeitgeber setzt das dann "von der Steuer ab". Die mitfahrenden Arbeitnehmer müssen dafür allerdings dann Steuern zahlen. Damit das alles nicht ausartet gibts ja Freigrenzen oder Pauschbeträge, aber die sind wirklich eventuell sehr mickrig bemessen, wenn sie sich überhaupt nutzen lassen.
Gruß
Hansa
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