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Furtbichler
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#7

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 07:20
Ein Gewerbe, auch ein Kleingewerbe, ist eine selbständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung und Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht gegründet wird.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn regelmäßig Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnabsicht angeboten werden.

Und bei Donationware wirst Du ein Problem bekommen, wenn Du dem Finanzbeamten erzählen willst, das Du die Software ohne Gewinnabsicht verteilst. Das die Einkünfte auf "Schenkungen" beruhen, könnte ein Irrtum sein.

Ob Du Steuern zahlen musst, steht auf einem anderen Blatt.

Übrigens hat Steuerzahlen nichts mit Gewerbe zu zun. Jede auch noch so kleine Einkunft musst Du dem Finanzamt gegenüber anzeigen. Ob die dann die Hand aufhalten, ist deren Sache. Und das man das beim Flohmarkt verticken vergisst, deine.

Tipp: Dein Finanzamt hat eine Beratungspflicht, nutze sie. Und denke bloß nicht, das der Finanzbeamte dir nach der Beratung die Fisi (abgel. von 'Stasi', hier: Finanzsicherheit ) auf den Hals hetzt.
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