Gabs da nicht auch eine Klausel, durch die ein (auch trivialer) Name durch reine Nutzung (über längeren Zeitraum, und von vielen Menschen (relativ zum Fachgebiet)) einen gewissen Schutz zugesprochen bekommt? Oder war das im Rahmen "Geschmackssmuster", nicht Marken? Ich weiss nur noch, dass ich während der IT-Recht Vorlesung damals nicht selten kopfschüttelnd da saß - insbesondere bei so manchem Beispiel.
Dennoch bleibe ich dabei: Man hat sich eine nette Kooperation madig gemacht. Okay, Verwässerung ist durchaus eine Sache, aber sowas ließe sich im Vorfeld "auf kurzem DIenstweg" verhandeln, und dann pro forma anmahnen, im gegenseitigen Wissen darum um dieser Klausel zu entsprechen. Dann hätte man davon vermutlich auch nie gehört. Die Publicity wäre zwar auch nicht da, dafür aber Werbung im kleinen Kreis - und Apple ist nun nicht auf "even bad publicity IS publicity" angewiesen, denke ich mal so mutig heraus hier. Man hätte es einfach netter und kooperativer angehen können, wenn unser Gesetzgeber einen schon zu Schlammschlachten zwingt
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)