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Phoenix
(Moderator)

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#35

AW: Apple ärgert das Apfelkind

  Alt 23. Okt 2011, 21:12
Selbst wenn man einen Kunstnamen verwendet, so lässt sich der nur unter bestimmten Bedingungen schützen. Deshalb nächster Fall, der Name "Eurocity". Das ist zwar ein Kunstname, aber er ist zusammengesetzt aus 2 Allerweltsnamen. Liess sich nicht schützen. Und das weiss ich nicht von irgendwem, sondern von einem bundesweit bekannten Patentanwalt.
Korrekt. Ich konnte meinen Firmennamen 'smartDev' auch nicht als Marke eintragen lassen, da Smart als Allgemeinbegriff und Dev als Abkürzung für 'Development' auch zu allgemein ist. Aber allein der Versuch der Eintragung gibt mir nun zwei Vorteile:

a) Wenn jemand anderes das Eintragen will kann ich das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich Anfechten mit der nachweisbaren Begründung "ich durfte vorher auch nicht" und
b) ist meine Firma unter dem Namen ja dennoch im Handelsregister Eingetragen, und es darf keine zwei Firmen mit gleichem Namen im gleichen Geschäftsgebiet geben.

Bei Restaurants oder Cafés ist das Geschäftsgebiet natürlich etwas lokaler als bei IT-Dienstleistern, das heisst eine zweite Firma 'smartDev' - ggf. auch in anderen Schreibweisen sind dennoch durch meinen Handelsregistereintrag schon im Nachsehen.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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