Die
Dll wird im Kontext des Hauptprogrammes geladen, also dynamisch gelinkt. Diese Erweiterung erlaubt es,
GPL Code gegen ein Nicht-
GPL Programm zu linken, ohne geht das nicht.
Entschuldigung wenn ich jetzt verwirrt bin. Ich bezog mich auf diesen Post von Dir:
Eine Libary unter der
GPL darf nur dann in nicht
GPL-Anwendungen verwendet werden, wenn diese eine "linked to" Klausel in der Lizentvereinbarung besitzt (
GPL linking
exception). Sonst nicht. Diese wird die Lizenz von
MySQL aber nicht vorweisen.
Es standen hier nur zwei Zugriffsmöglichkeiten im Raum: UniDAC und libmysql.dll. Ersteres aber enthält wohl keinen Code von
MySQL, und zweiteres ist nur eine
DLL. Welchen Bezug hatte dann Dein Kommentar, daß
MySQL die
GPL Linking
Exception nicht vorweisen dürfte?
Ich kenne natürlich UniDAC nicht, bindet das evtl. object files von
MySQL ein, um auf die
DLL verzichten zu können? Dann würde ich Deinen Einwand auch verstehen
Sicherlich ist der kurze Begriff Library dann auch irreführend, denn scheinbar hast Du ja keine D.L. Library sondern eine Object Library gemeint.