In diesem Fall meint aber Herr Stallman etwas anderes
Eine Libary unter der
GPL darf nur dann in nicht
GPL-Anwendungen verwendet werden, wenn diese eine "linked to" Klausel in der Lizentvereinbarung besitzt (
GPL linking
exception). Sonst nicht. Diese wird die Lizenz von
MySQL aber nicht vorweisen.
Deswegen ja die Verwendung von UniDAC, da das nicht gegen die libmysql.dll linkt.
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