Man könnte diese Konstellation also als "Graugrün-Zone" ansehen, die nicht ausreichend bzw. spezifisch genug in den angegebenen Lizenztexten definiert ist, und im Falle des Falles durch ein Gericht im Einzelfall entschieden werden müsste, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, als recht gering einzustufen wäre? Ist ja nicht so wahnsinnig befriedigend
Mich macht etwas stutzig, dass Oracle da nicht längst um Klarheit bemüht ist, da das Problem augenscheinlich nicht allzu selten im Netz auftaucht. Genial fand ich auch so manche Berichte von ähnlichen Anfragen beim Oracle Support, bei denen wohl gerne zu einer Kauflizenz
geraten worden sein soll, aber auch von dort keine definitive Aussage kam. Da bleibt einem ja kaum eine andere Wahl, als erstmal frei zu interpretieren. Nicht grad die Idee hinter Lizenzen
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)