Zitat:
Normalweise bindest du ja bei Verwendung einer
DLL keine
GPL-Teile in dein Programm sondern verwendest die nur. Nach
MySQL/Sun/Oracle (Anwalts-)Interpretation ist diese "
GPL-Einbindung" auch dann gegeben wenn dein Programm ohne
MySQL nicht lauffähigt wäre, als nur
MySQL als
DBMS unterstützt.
Bei der
Dll ist das schon ein Problem der
GPL, wäre diese unter
LGPL würde sich das Problem nicht stellen. Der Zugriff ansich dürfte nicht unter die
GPL fallen, auch wenn es von denen so ausgelegt wird ( nur was nützt einem das Recht, wenn man es zuerst durchsetzen muss).
Da MariaDB ein Fork ist, gilt die selbe Beschränkung auch für dafür und Oracle könnte es genauso durchsetzen, als wenn du die Originalversion verwendest.