Ein AppStore nimmt mir als Entwickler zum Beispiel auch die gesamte Thematik der Abrechnung ab, als Anwender wiederum habe ich den Vorteil, dass etwa im AppStore von Apple bis heute kein Virus gefunden wurde. Der Preis, den man u.a. dafür zahlt, sind in etwa die 30% an Abgaben - die mag man als ungerechtfertigt einstufen, aber auch das lässt sich sachlich regeln.
Es gibt aber einige Anwendungsfälle da ist ein solcher Store mehr als problematisch. So. z.B. bei Zeitschriften. Ich kann Monatlich die Zeitschrift im Laden kaufen und der Ladenbesitzer bekommt entsprechenden anteil. Schließe ich aber eine Abo ab, so bekommt der Verlag fast alles (abzüglich Porto) und er muss nicht weiter dem Zeitschriftenladen seine Provision überlassen. Deshalb wird dieses Abo auch vergünstigt angeboten.
Oder wie ist es mit SW von Firmen die nur für bekannte Nutzergruppen relevant sind wie z.B. Service-Apps von Autohändlern/Werkstätten. In wieweit wäre hir Apple/Google/MS berechtigt hier 30% der App-Gebühren abzuzweigen?
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.