Hallo,
öffentliche Ausschreibung, das Lastenheft schon fast fertig und wie nun weiter?
Für so etwas gibt es doch in jeder Behörde einen entsprechende Abteilung.
Am besten den Menschen fragen bei dem auch die Hard- und/oder Software beschafft wird.
Der sollte zu mindestens in der Lage sein den BfdH (Beauftragter für den Haushalt)
mit Namen und Anschrift zu nennen.
Dann gibt es noch die Haushaltsrevision und die Interne Revision.
Beide können einen Helfen, letztere aber auch einen das Leben schwer machen.
Wenn es das erste 'größere' Projekt ist, kann die HR auch einen Workshop organisieren,
da das Projekt Landes-, Bundes und Europarecht tangiert.
Ohne so eine 'Schnelleinweisung' geht es garnicht!
Stichworte: VOL/A
https://secure.wikimedia.org/wikiped...BCr_Leistungen und VOL/B
http://www.bam.de/de/aktuell/ausschr..._praeambel.pdf
Bei VOL/B bitte mal den §2 Abs. 1 zu lesen und verstehen; damit hat so manch eine Firma ein Problem.
Wenn alles halbwegs verstanden wurde, mit dem BfdH oder einem von ihm Beauftragten, den Vertrag
ausarbeiten und durch den Juristen prüfen lassen.
Zeit ist Geld, also lieber zwei Wochen länger Zeit lassen, als später vermeintlich klare Dinge optional dazu kaufen zu müssen
Hat man eine spezielle Firma im Auge, können in der Ausschreibung schon Dinge stehen die nur bestimmte Anbieter erfüllen können.
Viele Grüße