Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.
Also meines Wissens hat der Anbieter die Wahl zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass)
oder Nachbesserung. Es gibt sogar Firmen, da gibt es erst nach z.B. 3 Versuchen der Nachbesserung das Geld zurück, was auch zulässig ist.
Nein, zunächst existiert das Vorrecht (und eben auch die Pflicht) zur Nachbesserung, wenigstens der ernsthafte Versuch dazu. Die komplexen Verflechtungen Zwischen Kunde und Händler einerseits als auch - über den Umweg über den / die Händler - zwischen Kunde und Produzenten andererseits vermag ich hier jedoch nicht aufzudecken.
Erst wenn diese kostenlose Nachbesserung scheitert (egal, aus welchen Gründen), kann sein, daß dafür sogar 3 Versuche frei sind, setzen weitergehende Rechte des Kunden ein - ein angemessener Preisnachlaß oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages.