Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.
Also meines Wissens hat der Anbieter die Wahl zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass)
oder Nachbesserung. Es gibt sogar Firmen, da gibt es erst nach z.B. 3 Versuchen der Nachbesserung das Geld zurück, was auch zulässig ist.