Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach.
[..]
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht.
Und dennoch schreibst du zwar Produkthaftung (nach dem Produkthaftungsgesetz), schreibst aber von Sachmängeln (nach §434 BGB). Das sind zwei grundverschiedene Sachen, da es bei der Produkthaftung explizit nicht um Nachbesserungen am Produkt, sondern um Folgeschäden geht.