Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt.
Starker Tobak.
Richtig. Allerdings kümmern sich honorigen Herren sicher nicht darum, und es dürfte auch kaum Anzeigen geben, zumal es ja auch zivilrechtlich zu klären geht.
Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach. Fehlerkorrekturen nur kostenpflichtig in einer Nachfolgeversion (oder Update o.ä.) anzubieten, ist, sehr gelinde formuliert, nicht in Ordnung.
Kleiner Tipp: Setzt dich mal mit einem Anwalt deines geringsten Misstrauens zusammen und Frage ihn (sofern er/sie davon Ahnung hat) nach Produkthaftung im Softwareumfeld.
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht. Damals ging es aber nicht um eine Programmierumgebung, sondern ein Produkt des Redmonder Weltkonzerns.