Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt.
Starker Tobak.
Kleiner Tipp: Setzt dich mal mit einem Anwalt deines geringsten Misstrauens zusammen und Frage ihn (sofern er/sie davon Ahnung hat) nach Produkthaftung im Softwareumfeld.
Frage ihn/sie auch gleich nach öffentlicher Unterstellung von "Betrug"