Wenn der Crack "nur" die Lizenzprüfung umgeht und nicht mehr einschaltet, als lizenziert wurde ...
(aus 'ner Pro/Starter eine Arch)
schließlich hatte man ja dennoch mal eine legale Lizenz (gekauft)
Ein "Crack" ist immer dann legal, wenn er einen Mangel/Fehler behebt, der anderweitig nicht behebbar ist, z.B., weil der entsprechende Hersteller nicht mehr existiert, sich unfähig (eher unwahrscheinlich) oder unwillig zeigt. Dann ist "selbst ist der Mann" legal.
Nun kann man sich natürlich trefflich darob streiten, was ein Mangel/Fehler ist.
Auch eine Onlineaktivierungspflicht ist ein Fehler, wenigstens Mangel, sofern nicht beim Verkaufsabschluß explizit darauf hingewiesen wurde, dieser Fehler also vor Vertragsabschluß schon bekannt war und damit Vertragsbestandteil wurde, denn man kann die Software nicht in jedem Falle bestimmungsgemäß benutzen. So hatte "Mikroweich" mit Windows XP mit der neu eingeführten Aktivierungspflicht am Anfang so seinen selbstverschuldeten Streß... Und ein Mangel ist eben auch eine nachträgliche Zustimmungspflicht zu einer "Lizenzvereinbarung", sofern man davon inkl. gesamten Text nicht vor Vertragsabschluß (=Kauf) informiert wurde. Das schrieb ich aber schon mehrmals.