Hallo Leute,
von einem Kunden habe ich den Auftrag eine lange überholte Softwareentwicklung neu zu programmieren um neue Technologien zu ermöglichen. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Weiterverarbeitung von Wiegedaten verschiedener Waagen, die von den den Kunden meines Kunden selbst bedient werden.
Dazu habe ich schon folgendes Dokument gefunden:
http://bundesrecht.juris.de/eo_1988/index.html
Es ist sicherzustellen, dass die Wiegedaten verfälschungssicher für beide Parteien zugänglich abgelegt werden. Die Firma Soehnle hat dafür eine Softwarelösung entwickelt, die eben solches innerhalb eine PC's sicherstellt. Siehe:
http://www.digitalwaagen.de/Produkte...ie/2564_de.pdf
Grundsätzlich sie die Waagen per Serieller Schnittstelle direkt mit dem Wiege-PC verbunden und verfügen nicht über einen direkt angeschlossenen Alibidrucker.
Deswegen würde ich gerne in die Neuprogrammierung eben diese verfälschungssichere Datenspeicherung mit einbauen ohne auf noch ein Zusatzprodukt einzusetzten. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das ganze dann die Eichprüfung übersteht. Weiß jemand welche Anforderungen an diese Alibispeicherung genau gestellt werden? Reicht es wenn man das ganze in einer Tabelle des Datenhaltungssystem ablegt und über die Software nur lesend zur Verfügung stellt, oder bestehen auch noch Anforderungen an das Datenhaltungssystem? Vorgesehen ist eine
SQL-Datenbank.
Aus den oben genannten Informationen werde ich nicht ganz schlau.
Meine Strategie wäre auf dem Wiege-PC (wo die Waage per RS232 direkt angeschlossen sind) eine dateibasierende Datenbank (
Paradox) mitlaufen zu lassen um jeden Wiegevorgang mit entsprechenden Daten zu protokollieren. Für die Weiterverarbeitung werden die Daten dann an den
SQL-Server im Netzwerk gesendet. Wäre das eichfähig? (Wobei ich mit
Paradox nicht unbedingt glücklich bin.)
Wär schön wenn sich jemand finden würde, der damit Erfahrung hat.
Gruß Dieter