Des weiteren, warum für Inhalte zahlen, die man mit der Rundfunkgebühr schon bezahlt hat?
Das musst Du ja nicht. Wenn Du die volle (= TV-) Gebühr bereits bezahlt hast, zählt der PC einfach als weiteres TV-Gerät für das schon gezahlt wurde. Zumindest gilt das für Privathaushalte.