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AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
26. Mai 2011, 11:15
Dein Programm sollte im Vertrag als SOFTWAREPROPUKT, Du als LIZENZGEBER und der Kunde als LIZENZNEHMER bezeichnet werden.
Der Vertrag sollte ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE heißen.
Darin klärst du den Nutzungsumfang, die SOFTWARE-BEZOGENEN KOMPONENTEN (Hilfe, Dongle usw.), die Urheberrechte, die Gewährleistung und die Haftung.
Dann formulierst Du Sätze vor (in etwa so) und gehst damit zum Patentanwalt.
Dieser Endbenutzerlizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder juristische
Person, nachfolgend mit "Lizenznehmer" bezeichnet) und [Dein Name] (nachfolgend mit "Lizenzgeber" bezeichnet) für das oben aufgeführte Softwareprodukt. Dieses enthält die dazugehörige Dokumentation im elektronischen Format sowie einen oder mehrere Dongle. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, erklären Sie sich einverstanden,
durch die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.
Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren.
Das Softwareprodukt ist sowohl urheberrechtlich als auch durch
andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.
Das Softwareprodukt wurde vom Lizenzgeber mit größter Sorgfalt erarbeitet und unter Einschaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen geprüft. Der Lizenzgeber schließt jedoch ausdrücklich eine Gewährleistung für das Softwareprodukt aus. Das Softwareprodukt wird dem Lizenznehmer "so wie es ist" zur Verfügung gestellt,
ohne Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Das gesamte Risiko, das aus der Leistung des Softwareproduktes entsteht, verbleibt beim Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, daß das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderer von ihm ausgewählter Software bzw. Hardware zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, daß er weder irgendeine Haftung noch irgendeine juristische Verantwortung
für Kosten und Folgekosten übernimmt, die sich aus dem Verwenden des Softwareproduktes (oder der Unmöglichkeit, das Softwareprodukt zu verwenden) ergeben.
In jedem Fall bleibt die gesamte Haftung des Lizenzgebers beschränkt auf den Betrag, den der Lizenznehmer für das Softwareprodukt bezahlt hat.
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die aufgrund von Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsverletzungen entstehen.
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