Ja genau. Deswegen ist es auch in einigen Ländern verboten, Programme wie SmartRipper zu nutzen und in anderen nicht.
Klar hat jedes Land (nicht Bundesland) Urheberrechtsgesetze, aber die Umsetzung ist anders. Patente, Lizensen etc. gelten weltweit. Die Frage ist nur, wann eine Verletzung (worauf es ja ankommt) stattfindet und wie sie geahndet wird. Da muss man schon differenzieren.
Und was AGBs angeht. Sie haben keine strafrechtliche Wirkung. Selbst wenn YouTube untersagt, dass man dies oder jenes nicht tun darf, heißt es noch lange nicht, dass die Gerichte dies genauso sehen (siehe Artikel). Das Strafgesetz ist ja nicht an AGBs von Firmen gebunden
Wobei natürlich fraglich ist, ob es Verstoß gegen diese AGBs durch ein solches Programm stattfinden muss und ob es "die feine Art" ist - das ist richtig. Ein Verstoß gegen die AGBs wirde YouTube dazu berechtigen, mich von deren Online-Diensten auszuschließen, wenn sie das realisieren können. Da sie das nicht können, zahlen sie schön Tandiemen an die Künstler.
Aber wir schweifen vom Thema ab...