Interessante Frage. Von meinem finanztechnischen Laienstandpunkt aus würde ich einfach mal VERMUTEN - was auf keinen Fall eine steuerliche Beratung darstellen soll! - dass sowas als Schenkung gilt... Für Schenkungen von Personen die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Dir stehen gibt es einen - relativ niedrigen - Freibetrag, alles darüber müsste halt entsprechend versteuert werden. Aber ich lasse mich auch gerne von einem anderen Standpunkt überzeugen
"Tja ja, das Ausrufezeichen... Der virtuelle Spoiler des 21. Jahrhunderts, der Breitreifen für die Datenautobahn, die k3wle Sonnenbrille fürs Usenet.
" (Henning Richter)