Zitat:
Im novellierten Atomgesetz haben wir mit der Einführung des neuen Paragraphen 7 d eine neue Verpflichtung der Betreiber der Kernkraftwerke zur weiteren Risikovorsorge eingeführt, sich immer wieder am neusten Stand von Forschung und Technik zu orientieren. Diese Maßnahmen, die für die einzelnen Anlagen spezifiziert werden müssen, sind erheblich konkreter als das, was zur Vorsorge gegen Schäden im neuen technischen Regelwerk vorgesehen war.
Wenn sie nach Gabriels Kerntechnischen Regelwerk vom Netz müßten, müßen Sie das ja Röttgens verschärften Regeln erst recht, oder?
Ich wette mit dir, es geht kein einziges AKW dauerhaft vom Netz, weil man sich das wieder so hindreht wie es gerade passt.