Also, dass mein Link gegen die EULA verstößt war mir nicht bewusst.
EULA ist ein Vertrag! Hast Du gegen einen - mit wem abgeschlossenen? - Vertrag verstoßen?! Wohl kaum, denn es gibt keinen Vertrag. Jene Internetseite, wohin verlinkt wurde, beschreibt erst einmal nur ein Defizit und erwähnt dann des Mißstands Lösung. Dorthin zu verlinken, ist nicht verboten. Auf jener Internetseite gibt es aber einen Verweis auf das Crackprogramm. Doch das ist m.E. zu weit entfernt (eben nur über die "Zwischenseite" und m.E. damit schon zu weit entfernt, um rechtlich fraglich zu sein.
Sei es, wie es sei, dieses Crackprogramm ist längst - zur Sicherheit, falls man es mal benötigen könnte - (auch) mein "eigen". Darauf hingewiesen worden zu sein, ist Dein Verdienst, Luckie, danke!