Soweit ich weiß ist die EULA in Deutschland eh ungültig, da man sie erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommt. Somit ist das hierzulande wohl kein Problem...
Die "EULA"s sind in der Tat null und nichtig, weil sie - obwohl stets als "Vereinbarungen" (also letztlich als Verträge) - bezeichnet werden, regelmäßig einfachsten Vertragsanforderungen nicht genügen. Vor allem fehlt fast immer die beiderseitigen Zustimmung, also Willenserklärung -
das Vertragselement, die Vertragsgrundlage schlechthin. Bei solchen Softwareeinkäufen "von der Stange" für den Massenmarkt wie bei den Fenstern ist das sogar immer der Fall.
Allerdings verstößt das Manipulieren originaler Dateien n.m.W. gegen das (keine Verträge, Eulas oder Vertragsrecht benötigendes) Urheberrecht, das zudem weltweit gilt. Doch daran stößt sich - außer dem Programmhersteller - so gut wie nie jemand. Sogar Computerzeitschriften veröffentlichhen seit eh' und je auch Tips & Tricks, die derlei Manipulationen erfordern. Mikroweich wird jedenfalls ob dieses Cracks mal wieder schäumen. Doch dieses Programmierunternehmen ist dennoch reich wie noch nie.