Zitat von
NZZ:
Die Staatsanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden.
Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Hier gibt es definitiv
ein besonderes öffentliches Interesse. Das sollte reichen. Wenn nicht, mache ich mir ernsthaft Gedanken um unsere Justiz.
OT:
Zu der Nummer mit den Nachwuchswissenschaflern. Wurde gestern zufällig nochmal in den Nachrichten erwähnt, daher:
Mein Dad, der bald 60 Jahre Politik in diesem Land erlebt hat und zur nicht studierten Mehrheit der Bevölkerung gehört, sagte dazu nur:
"Da ist mal wieder Standesdünkel am Werk".