Zitat von
NZZ:
Die Staatsanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden.
Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Hier gibt es definitiv
ein besonderes öffentliches Interesse. Das sollte reichen. Wenn nicht, mache ich mir ernsthaft Gedanken um unsere Justiz.
naja was bedeutet denn "Besonderes öffentliches Interesse"?
Zitat von
wikipedia:
Im Strafgesetzbuch (Deutschland) sind Delikte ausgewiesen, die außer auf Antrag auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können.
Nach herrschender Ansicht ist das besondere öffentliche Interesse eine Beurteilungsfrage im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Quelle
also "Besonderes öffentliches Interesse" ist nicht zwingend das Interesse der Öffentlichkeit.