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AW: Jetzt kann die Mittelmäßigkeit wieder übernehmen
7. Mär 2011, 12:43
Zitat von NZZ:
Die Staatsanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden.
Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Hier gibt es definitiv ein besonderes öffentliches Interesse. Das sollte reichen. Wenn nicht, mache ich mir ernsthaft Gedanken um unsere Justiz.
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