3) Ein Plagiat ist eine Textstelle die direkt bzw deren Aussage aus einer Quelle dritter stammt, wobei NICHT auf die quelle verwiesen wird. Bewusst/Unbewusst wird hier NICHT unterschieden.
Das ist nicht eindeutig so. Ich Wikipedia unter Definition des Begriffes steht:
Zitat:
Der Bundesgerichtshof entschied 1960, dass bei einem Plagiat bewusstes Handeln vorliegen müsse.
Man kann mal ein paar Quellenverweise vergessen. Das ist ein Fehler, und Fehler passieren. Jedem Menschen. Und bei einer 400-Seitigen Doktorarbeit mit über 16.000 Zeilen kann uanbsichtlich mal bei der ein oder anderen Zeile die Fussnote flöten gehen (oder man vergisst sie). Okay.
Zitat von
Guttenplag:
Derzeitiger Stand (01.03.2011, 15:05 Uhr)
Auf 324 der 393 Seiten der Dissertation wurden bisher plagiierte Stellen gefunden. Dies entspricht 82.44%. Es sind nun 891 Plagiatfragmente aus über 120 verschiedenen Quellen mit zusammen 8.061 von insgesamt 16.325 Zeilen der Arbeit dokumentiert.
Das das aber "unabsichtlich" bei ca. 50% der gesamten Zeilen, auf über 80% der Seiten passiert ist wohl in etwa genauso wahrscheinlich wie ein Lottogewinn. Das ist kein einfacher "Fehler" mehr. Das ist - wenn nicht gar Vorsatz - dann mindestens grob Fahrlässig bis wissend und billigend in Kauf genommen. Und dann noch von Fehlern zu sprechen ist mindestens dreist.
Da lag ich ja mit meinen 50% in meinem obigen Beitrag nicht schlecht. Weißt du welcher Anteil typischerweise in juristischen Doktorarbeiten aus anderen Quellen kopiert wird?
(Diese Frage ist wirklich informativ gemeint und soll nicht die Tatsache in irgendeiner Art verschleiern, dass KTG diese Stellen nicht als Kopie gekennzeichnet hat. Interessant wäre es aus meiner Sicht auch deswegen, weil dann der Doktorvater doch hätte stutzig werden müssen, wenn hier nur wenige Quellenangaben stehen, üblichweise aber x% aus anderen Quellen übernommen wird.)