Die Knackpunkte sind "betrieblich genutzt" und "entwickelt während du angestellt warst/bist". Damit unterstellt man dir, daß du die Software für den Betrieb entwickelt hast und damit gehört sie deinem Chef. Sollte der damit allerdings einen enormen Gewinn erwirtschaften, kannst du allenfalls versuchen eine Erfindervergütung zu bekommen. Die stände dir dann nämlich zu.
nicht Unbedingt! Nach dem ArbnErfG §2
Zitat:
Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.
Und für das Urheberrecht zahlt im allg. niemand
Gruß
K-H