Einen Rechtsrat werde ich hier nicht geben, aber man könnte den Wert Deiner Leistung nochmal überprüfen lassen und kommt vielleicht zu dem Schluss, dass Du, wenn Du anderen Dein Programm viel billiger überläßt vielleicht Wucher betrieben hast.
Das sollte kein Problem darstellen. Der
Wucherparagraph ist ein Papiertieger. Um unter den Wucherparagraphen zu fallen, müsste neben einem *auffälligen* Missverhältnis zur Leistung (
IMHO schon nicht gegeben) das Ausnutzen irgendeiner Zwangslage oder eines mangelnden Urteilsvermögens vorgelegen haben. Sofern also das Prog nicht zum 10fachen Preis an einen geistig Minderbemittelten verkauft wurde, o.ä. ist Wucher kein Thema.
Die Frage, die sich stellt, ist eher eine urheberrechtliche und eine moralische bzw. marketingtechnische.
mfg
Christian