Erstmal: IANAL. Dann: Also wenn ich meinen Prof un der Vorlesung richtig verstanden hab gilt hier nach §31 Abs. 5 die
Zweckübertragungstheorie [1]. ==> Du hast
IMHO das Recht, das zu tun, was du vor hast. Moralisch gesehen ist es natürlich eine andere Frage. Und wie Florian schon angedeutet hat kann es auch aus praktischen Überlegungen heraus sinnvoll sein, nicht alles, was man an Rechten hat vollständig auszuschöpfen. Du kannst aber natürlich durch deine Rechte deine Verhandlungsposition stärken.
Im Zweifel solltest du aber unbedingt einen Anwalt fragen.
[1] Selbstverständlich nur, wenn du nicht beim Kunden angestellt bist, der Kunde also wirklich ein Kunde ist.
mfg
Christian