Da müßte man jetzt zwei Fälle unterscheiden:
- Jemand macht sich die Mühe die Schnittstellen zu MySQL unter einer non-copyleft-Lizenz bereitzustellen. In diesem Fall bist du aus dem Schneider. Du mußt halt nur die Quellen zu MySQL selber mitliefern.
- MySQL wird direkt in deinen Code gelinkt (bspw. mithilfe des C++ Builder), was ja theoretisch möglich ist. In diesem Fall fällt dein Code unter die GPL. Bei Skripten gilt dies meines Wissens nach nicht und abgesehen davon bekommt der Nutzer der Seite ja das Ergebnis und nicht die Skripte zu Gesicht. Du "veröffentlichst" im Sinne der GPL also nicht das Programm.
Der Unterschied läßt sich vermutlich am besten mit dem Nutzungsgrad veranschaulichen. Im einen Fall verbreitest du eben
MySQL (als Bibliotheken und Binaries) und im anderen verbreitest du nur das Ergebnis von abfragen. Dem "Nutzer" deiner "Appliance" mußt du natürlich dennoch den Zugang zum Code von
MySQL bieten, wenn du dein Gesamtsystem (bspw. vorinstalliertes Linux etc mit
MySQL ...) so anbieten willst. Wenn du nur die Ausgabe deiner
DB-Abfragen und deiner eigenen Webanwendung verkaufst, haste damit keinerlei Problem. Und das unabhängig davon ob dem Benutzer der Webseite bewußt ist, daß untendrunter
MySQL als
DBMS läuft.
Wie gesagt, bei Affero
GPL wäre dies schon ausreichend ... ist hier aber nach Faktenlage nicht der Fall.
Nachtrag: laß mich noch ein Beispiel anfügen. Du kannst bspw. in deiner Firma Code unter
GPL nehmen und den abändern und dann nutzen
ohne die geänderten Quellen offenzulegen. Sobald du nun aber beginnst die Binaries zu dem Code zu veröffentlichen greift die Klausel nach der dem Empfänger der Binaries Zugriff auf die Quellen gewährt werden muß. Dieser Empfänger kann dann seinerseits den Code und eigene Kompilate unter
GPL legal weiterverbreiten.