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Assarbad

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#4

AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten

  Alt 11. Feb 2011, 21:00
Da müßte man jetzt zwei Fälle unterscheiden:
  1. Jemand macht sich die Mühe die Schnittstellen zu MySQL unter einer non-copyleft-Lizenz bereitzustellen. In diesem Fall bist du aus dem Schneider. Du mußt halt nur die Quellen zu MySQL selber mitliefern.
  2. MySQL wird direkt in deinen Code gelinkt (bspw. mithilfe des C++ Builder), was ja theoretisch möglich ist. In diesem Fall fällt dein Code unter die GPL. Bei Skripten gilt dies meines Wissens nach nicht und abgesehen davon bekommt der Nutzer der Seite ja das Ergebnis und nicht die Skripte zu Gesicht. Du "veröffentlichst" im Sinne der GPL also nicht das Programm.

Der Unterschied läßt sich vermutlich am besten mit dem Nutzungsgrad veranschaulichen. Im einen Fall verbreitest du eben MySQL (als Bibliotheken und Binaries) und im anderen verbreitest du nur das Ergebnis von abfragen. Dem "Nutzer" deiner "Appliance" mußt du natürlich dennoch den Zugang zum Code von MySQL bieten, wenn du dein Gesamtsystem (bspw. vorinstalliertes Linux etc mit MySQL ...) so anbieten willst. Wenn du nur die Ausgabe deiner DB-Abfragen und deiner eigenen Webanwendung verkaufst, haste damit keinerlei Problem. Und das unabhängig davon ob dem Benutzer der Webseite bewußt ist, daß untendrunter MySQL als DBMS läuft.

Wie gesagt, bei Affero GPL wäre dies schon ausreichend ... ist hier aber nach Faktenlage nicht der Fall.

Nachtrag: laß mich noch ein Beispiel anfügen. Du kannst bspw. in deiner Firma Code unter GPL nehmen und den abändern und dann nutzen ohne die geänderten Quellen offenzulegen. Sobald du nun aber beginnst die Binaries zu dem Code zu veröffentlichen greift die Klausel nach der dem Empfänger der Binaries Zugriff auf die Quellen gewährt werden muß. Dieser Empfänger kann dann seinerseits den Code und eigene Kompilate unter GPL legal weiterverbreiten.
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)

Geändert von Assarbad (11. Feb 2011 um 21:03 Uhr)
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