Hallo Oliver,
Ist dieses Vorgehen z.B. bei einer verkauften Jahreslizenz zulässig/legal?
Das sollte ohne Probleme machbar sein. Wenn man sich vergleichsweise mal anschaut was sich z.B. die Spiele-Publisher da
in Bezug auf Online-Überprüfungen haben einfallen lassen, ist dein Vorhaben ja noch recht harmlos...
Der Kunde ist hier viel mehr das Problem, da man darauf achten muss, dass er so ein System auf die Dauer akzeptiert und annimmt.
Das mit der Akzeptanz ist ein wichtiger Punkt - vor allem dann, wenn die Software zur Erfüllung ihrer Aufgabe eigentlich keinen Internetzugang benötigt.